Gründer der TEVBB Soziale Dienste gGmbH
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TÜRKISCHER ELTERNVEREIN BERLIN BRANDENBURG    

Gründer von TEVBB Soziale Dienste

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Lernförderung BuT

Bildung und Teilhabe:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die folgenden Leistungen:
LERNFÖRDERUNG

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

FÜR ELTERN
Der Türkische Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. kann in der Schule Ihres Kindes Lernförderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch qualifizierte Lehrkräfte anbieten. Diese Kurse in kleinen Gruppen bis höchstens sechs Kindern können auch von Schüler*innen ohne Berlinpass besucht werden. Sprechen Sie mit uns und mit Ihrer Schule! Den Antrag für ergänzende Lernförderung finden Sie hier. Mit dem ausgefüllten Antrag gehen sie dann zum/zur Fachlehrer*in Ihres Kindes.
FÜR SCHULLEITUNGEN
Der Türkische Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. kooperiert erfolgreich mit mehreren Grund- und Oberschulen als Träger der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Sie suchen kompetente Partner für Organisation, Umsetzung und Verwaltung? Bitte sprechen Sie uns an! Ein Muster des Kooperationsvertrages für die Erbringung von ergänzender Lernförderung an Ihrer Schule durch den Türkischen Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. finden Sie hier.

Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen entstehen. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.

KULTUR, SPORT, MITMACHEN
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 10 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüs-tungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente.
PERSÖNLICHER SCHULBEDARF
Um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro – insgesamt 100 Euro.
AUSFLÜGE
Zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
SCHÜLERBEFÖRDERUNG
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben übernommen (falls die Schülerfahrkarte auch privat nutzbar ist, ist im Regelfall ein Eigenanteil von 5 Euro monatlich zu tragen).
FAMILIENPASS JUGENDKULTURSERVICE

Extra-Angebote für Familien mit geringem Einkommen
Speziell für Familien mit nachweisbar geringem Einkommen hat der JugendKulturService Extra-Angebote zum Berliner FamilienPass aufgelegt. Betroffene Familien können zusätzliche – besonders preiswerte oder kostenlose – Extra-Angebote nutzen:
Günstig fahren mit BVG und S-Bahn
Konzertkarten aus dem Konzertangebot des JugendKulturService gibt es zum halben Preis (bei Bestellungen ab 1.1.2015)
Wochenendreise mit SHIA e.V. für Alleinerziehende zum Sonderpreis

EXTRA-VERLOSUNGEN
Kostenloser Ferienschwimmkurs in den Sommerferien 2015 und weitere Extra-Joker-Verlosungen
Grundsätzlich können Berliner Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aus Familien, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag und /oder Wohngeld beziehen, bei den zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, Wohngeldstelle), die über die entsprechenden Stammdaten verfügen, im Rahmen der sozialen und kulturellen Teilhabe die Übernahme der Kosten für einen Super-Ferien-Pass beantragen. Dafür ist ein gesonderter Antrag notwendig. Eine Vorlage des „berlinpass“ reicht nicht aus!

Bildungs- und Teilhabepaket

Formulare

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Schulkinder

Zusatzbogen ergänzende Lernförderung
Übernahme Kosten für eine Klassenfahrt
Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt

Kitakinder

nachträgliche Übernahme der Kosten für Kitafahrten

Übernahme der Kosten für mehrtägige Kitafahrten

Fremdenfeindlichkeit und Jugendgewalt nehmen auch heute noch in den Medien einen breiten Raum ein. Vergleicht man die Masse an Schlagzeilen, die eine Gewalttat oder die Zustände an einer „Ghettoschule“ auslösen mit den Beiträgen über beispielhafte Projekte ist das Verhältnis alles andere als angemessen oder ausgeglichen. Nach wie vor zählt zumindest bei einem Teil der Medien die Skandalisierung mehr, als sachliche Berichterstattung. Wir wollen aber den negativen Schlagzeilen über Gewalt und Fremdenfeindlichkeit nicht das Feld überlassen.

Wir wissen, dass das Miteinander von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft im Berliner Alltag überwiegend völlig unkompliziert verläuft.

Wir erleben dieses in Schulen, in Jugendeinrichtungen, im Wohnumfeld. Doch dieses friedliche Zusammenleben ist keine Schlagzeile wert. Es wird durch die gewalttätigen Ereignisse in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund gedrängt.

Der Fonds vergibt jährlich einen Preis in Höhe von 3.000 € an Jugendliche oder Jugendgruppen, die sich für ein friedliches, tolerantes und gleichberechtigtes Zusammenleben aller Jugendlichen, ungeachtet ihrer nationalen und kulturellen Unterschiede einsetzen. Damit wollen wir nicht nur die ihnen gebührende gesellschaftliche Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wir hoffen vor allem auch, dass die Medien den Blick stärker auf die positiven Beispiele richten, wenn wir diese mit der Vergabe des Mete-Ekşi-Preises würdigen.

Junge Menschen brauchen Vorbilder; Erwachsene aber auch Gleichaltrige, mit denen sie sich identifizieren können. Mete konnte seinen Plan, der zugleich sein Traum war, eine große Fete für Jugendliche unterschiedlicher Nationalitäten nicht mehr umsetzen. Aber andere Heranwachsende gehen seinen Weg weiter und es liegt auch an uns, sie dabei zu unterstützen und vor allem ihre Anstrengungen zu würdigen.

Bisher hat der Mete-Ekşi-Fonds rund 70 Projekte , die in seinem Sinne gehandelt haben, ausgezeichnet. Das reicht sicherlich nicht aus, für ein gewaltfreies Zusammenleben in unserer Stadt zu sorgen, aber es hilft dabei. Wir Erwachsenen sind die Hauptverursacher von Minderwertigkeitsgefühlen, Perspektivlosigkeit und Gewalt. Nach wie vor zu wenige von uns eigen sich als Vorbilder für Heranwachsende. Deshalb wollen wir unser Bemühen weiterführen, jugendlichen Engagement zu mehr öffentlicher Anerkennung zu verhelfen und auch künftig junge Menschen für ihren herausragenden Einsatz für ein friedliches, respektvolles Zusammenleben in Berlin mit diesem Preis auszuzeichnen

Der Preis wird nach entsprechenden Aufrufen in der Öffentlichkeit, insbesondere an Schulen und Jugendeinrichtungen durch ein Kuratorium ausgewählt.

 

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