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Bildung und Teilhabe (BuT)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die folgenden Leistungen:

Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Für Eltern: Der Türkische Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. kann in der Schule Ihres Kindes Lernförderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch qualifizierte Lehrkräfte anbieten. Diese Kurse in kleinen Gruppen bis höchstens sechs Kindern können auch von Schüler*innen ohne Berlinpass besucht werden. Sprechen Sie mit uns und mit Ihrer Schule!

Mit dem ausgefüllten Antrag gehen sie dann zum/zur Fachlehrer*in Ihres Kindes.

Für Schulleitungen: Der Türkische Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. kooperiert erfolgreich mit mehreren Grund- und Oberschulen als Träger der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Sie suchen kompetente Partner für Organisation, Umsetzung und Verwaltung? Bitte sprechen Sie uns an!  

Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen entstehen. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.

Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 10 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente.

Persönlicher Schulbedarf: Um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro – insgesamt 100 Euro.

Ausflüge: Zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).

Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben übernommen (falls die Schülerfahrkarte auch privat nutzbar ist, ist im Regelfall ein Eigenanteil von 5 Euro monatlich zu tragen).

 

Mehr dazu:

Sprech- und Beratungszeiten

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr, persönlich

Mittwoch 10:00 bis 12:00, telefonisch

und nach Vereinbarung