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2005: ein neues Schulgesetz für Berlin

Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 trat das neue Schulgesetz in seiner geänderten Fassung vom 23.Juni 2005 in Kraft. In die Diskussion der Entwürfe zum Schulgesetz haben wir uns als Türkischer Elternverein intensiv eingebracht und immer wieder Vorschläge und Forderungen unterbreitet. Besonders die beiden seinerzeit koalierenden Parteien SPD und PDS (heute Die Linke) haben wir angesprochen. Leider wurden nicht alle unserer Forderungen vom Abgeordnetenhaus umgesetzt.

Insbesondere die Regelungen zur Früh- und vorschulischen Erziehung sind nicht genügend berücksichtigt worden. Geregelt wurde nur (inzwischen wieder aufgehoben), dass die Kinder sechs Monate früher bzw. mit fünfeinhalb Jahren in die Schule aufgenommen werden.

Nur bedingt entsprochen wurde unserer Forderung zur Verankerung des muttersprachlichen Unterrichts und der Erweiterung der zweisprachigen Erziehung. Es heißt dazu im Gesetz, „den Kindern nichtdeutscher Herkunft kann muttersprachlicher Unterricht erteilt werden“. Erfüllt wurde unsere Forderung, dass „der islamische Religionsunterricht durch in Deutschland ausgebildete und staatlich anerkannte LehrerInnen erteilt werden soll“.

Das neue Schulgesetz schreibt insbesondere fest:

– die Kinder werden vor der Beschulung einem Sprachtest unterzogen;

– Kinder, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, bekommen vor der Einschulung Förderunterricht;

– Haupt- und Realschüler können gemeinsam in einem neuen Schulmodell, der „Verbundenen Haupt- und Realschule“ unterrichtet werden;

– Schüler der 10. Klasse legen in den Hauptfächern eine Prüfung für den mittleren Schulabschluss ab;

– die Schulzeit der Gymnasien wird von dreizehn auf zwölf Schuljahre verkürzt;

– an der Schulkonferenz können neben den Lehrern, den Eltern- und Schülervertretern auch andere, wie Vertreter unseres Vereins als Berater teilnahmen.

Mehr dazu:

Sprech- und Beratungszeiten

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr, persönlich

Mittwoch 10:00 bis 12:00, telefonisch

und nach Vereinbarung